Spiel - und Platzordnung
I. Zuständigkeit
1. Zuständig für die Einhaltung dieser Ordnung ist der Sportwart/Jugendwart,
sofern nichts anderes festgelegt wurde.
2. Diese Ordnung regelt den Spiel-, Sportbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage.
II. Nutzung der Spielplätze
1. Die Freiplätze können ab 6.00 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit genutzt werden.
III. Bespielbarkeit der Plätze
1. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart zusammen mit dem
Sport- / Jugendwart oder der Vorstand.
2. Ist ein ständiger Platzwart ernannt, fällt diesem die Verantwortung für Erhalt und
Bespielbarkeit der Plätze zu.
IV. Spielberechtigung
1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, passive Mitglieder (gem. Punkt 6+7),
Jugendliche und Gäste, denen vom Vorstand Spielrecht eingeräumt ist.
2. Spielberechtigt ist nur, wer Beiträge, Umlagen und Gebühren satzungsgemäß entrichtet hat.
3. Aktive Mitglieder haben ein jederzeitiges Spielrecht, sofern Plätze verfügbar sind.
4. Jugendliche, die in aktiven Mannschaften spielen, haben das gleiche Spielrecht
wie aktive Mitglieder.
5. Jugendliche, die mit ihren Eltern spielen, haben das Recht wie die Eltern.
6. Bei Wenigspielern ist die Spielzeit auf Montag bis Freitag täglich bis 17.00 Uhr begrenzt
(ausgenommen samstags, sonn- und feiertags).
7. Passive Mitglieder haben gegen Entrichtung der Gastspielergebühr ein fünfmaliges
Spielrecht zu den Zeiten der Wenigspieler (Punkt 6).
8. Gäste erhalten für die Spieldauer eine Spielmarke (Gast). Gastspieler dürfen nur mit
einem Mitglied des TV Plüderhausen e.V. bis zu fünfmal und nach vorherigem Eintrag in die
Gastspielerliste spielen. Die Gebühr wird beim Mitglied eingezogen. Verantwortlich für
die Einhaltung der Gastspielbedingungen ist das Vereinsmitglied, das mit dem Gast spielen will.
V. Spielbetrieb
1. Die Spielzeit für ein Einzel beträgt 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten.
2. Auf den Tennisplätzen ist Spielkleidung vorgeschrieben.
3. Vor Spielbeginn muss der Name der Spieler auf dem Belegungsplan mit der Spielzeit
gesteckt werden. Die Belegung kann frühestens 15 Minuten vor Beginn der Spielzeit
erfolgen, sofern alle Spieler anwesend sind.
4. Wird eine eingetragene Spielzeit nicht innerhalb von 5 Minuten nach deren Beginn
wahrgenommen, verfällt das Spielrecht.
5. Neue Spielreservierungen können nur nach Ablauf der eingetragenen Spielzeit
vorgenommen werden.
6. Bei starkem Spielandrang soll vermehrt Doppel gespielt werden.
7. Für Forderungsspiele gilt die Steckkarte „Forderungsspiel“ in Verbindung mit dem
Platzeintrag der beiden Spieler. Die Spielzeiten werden auf dem Belegungsplan vorbelegt.
8. Ist ein Vereinstrainer bestellt, wird diesem Platz 4 zugewiesen.
9. Für das Mannschaftstraining gilt die Regelung des saisonalen Aushangs bzw. der
Vorbelegung „Training“.
10. Verbandsspielrunden, Veranstaltungen des DTB und WTB, vom Vorstand beschlossene
oder vom Sport- / Jugendwart genehmigte Wettkämpfe und Turniere, Vereinsturniere und
vereinsinterne sportliche Veranstaltungen haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
Diese Veranstaltungen sind rechtzeitig durch Aushang bekanntzugeben. Hierzu soll nach
Möglichkeit ein Platz für den allgemeinen Spielbetrieb freigehalten werden.
11. Jugendliche können die Plätze nur bis 17.00 Uhr nutzen. Stehen danach Plätze leer,
so können diese von den Jugendlichen, ohne Eintrag auf dem Belegungsplan, bis zur
Belegung durch Spielberechtigte, genutzt werden.
12. Streitigkeiten regelt der Sportwart oder der Vorstand.
13. Innerhalb der Spielzeit sind die Plätze ordnungsgemäß abzuziehen und falls
erforderlich zu wässern.
VI. Vereinsheim
1. Für das Vereinsheim wird eine Hausordnung erlassen, an die sich jedes Vereinsmitglied
zu halten hat.
2. Bei Benützung der Vereinsheimeinrichtung ist auf die pflegliche Behandlung des
Vereinseigentums zu achten.
VII. Haftung
1. Kinder, die nicht unmittelbar am Spielbetrieb teilnehmen, dürfen sich nicht auf den
Tennisplätzen aufhalten. Bei Zuwiderhandlung lehnt der Verein jede Haftung ab.
2. Hunde sind auf der gesamten Tennisanlage an der Leine zu halten.
3. Der letzte Spieler, der den Platz verlässt, hat zu prüfen, dass die Tennisplätze
richtig verschlossen sind.
4. Das Mitglied, das die Tennisanlage als letzter verlässt, hat den Verschluss sämtlicher
Fenster und Türen, sowie der Anlage zu prüfen.
5. Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benützung.
Der Vorstand | März 2003